Zuvor waren 50 % der Einnahmen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die von Unternehmen in der Türkei für außerhalb der Türkei registrierte und außerhalb der Türkei begünstigte Personen und Organisationen erbracht wurden, von der Steuer befreit. Mit einer Gesetzesänderung wurde dieser Freistellungssatz von 50 % auf 80 % erhöht.
Kurz gesagt, wenn die im Gesetz genannten Dienstleistungen außerhalb der Türkei exportiert werden, werden 80 % dieser Dienstleistungseinnahmen nicht mit der Einkommenssteuer/Körperschaftsteuer belastet.
Die im Amtsblatt Nr. 32413 veröffentlichte Änderung lautet wie folgt: "Artikel 59 des Gesetzes Nr. 7491. Der Abzinsungssatz von 50 Prozent, der auf Einkünfte aus Dienstleistungen angewendet wird, die im Rahmen von Artikel 10/1 Buchstabe ğ des Körperschaftsteuergesetzes im Ausland erbracht werden, wurde je nach den Bedingungen auf 80 Prozent erhöht."
Die Dienstleistungen, die unter die Steuerbefreiung von 80 % fallen, die auf die Ausfuhrerlöse aus Dienstleistungen anzuwenden ist, werden im Gesetz wie folgt erläutert:
- Leistungen, die ausschließlich im Ausland in Anspruch genommen werden,
- Architektonische Dienstleistungen
- Ingenieurdienstleistungen
- Entwurf
- Dienstleistungen der Softwareinformatik
- Medizinische Befundung
- Führung von Buchhaltungsunterlagen
- Callcenter
- Produktprüfung
- Zertifizierung
- Datenspeicherung, Datenverarbeitung und Datenanalyse
- Man nennt sie die Dienstleistungen, die von den Betrieben erbracht werden, die in den angegebenen Berufsbildungsbereichen tätig sind.
Es gibt einige gesetzlich festgelegte Bedingungen, um in den Genuss des Steuerabzugs bei Exporterlösen aus Dienstleistungen zu kommen. Unternehmen, die Exporterlöse für Dienstleistungen erzielen, müssen diese Vorteile erbringen, um in den Genuss der Datenbefreiung zu kommen. Die im Gesetz festgelegten Bedingungen sind wie folgt;
1- DIE BEDINGUNG FÜR DIE INANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN IM AUSLAND; Die vom Dienstleistungsexporteur angebotenen Dienstleistungen sollten außerhalb der Türkei in Anspruch genommen werden. Die Dienstleistungen, die Gegenstand von Dienstleistungsexporten sind, sollten nicht mit der Geschäftstätigkeit von Unternehmen in Verbindung stehen, die im Ausland in der Türkei tätig sind.
2- BEDINGUNG FÜR DIE VERLAGERUNG VON ERLÖSEN AUS DEM EXPORT VON DIENSTLEISTUNGEN IN DIE TÜRKEI; Die Exporterlöse aus Dienstleistungen müssen bis zur Abgabe der Einkommens-/Körperschaftsteuererklärungen für den betreffenden Zeitraum in die Türkei überwiesen werden. Die Einkommensteuererklärung wird im März des Folgejahres und die Körperschaftsteuererklärung im April des Folgejahres eingereicht. Dementsprechend müssen die Dienstleistungsexporterlöse derjenigen, die bis März des Folgejahres und bis April des Folgejahres für körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen Einzelunternehmen sind, auf ihre Konten in der Türkei überwiesen werden.
3-DOKUMENTEN-ERFORDERLICHKEIT; Um in den Genuss der Steuerbefreiung für Exporterlöse aus Dienstleistungen zu kommen, muss die Rechnung oder das Rechnungsersatzdokument im Zusammenhang mit der Dienstleistung im Namen des Kunden außerhalb der Türkei ausgestellt werden.
1- Gibt es einen Steuerabzug für Softwaredienstleistungen, die an Personen außerhalb der Türkei erbracht werden?
Ja. Softwaredienstleistungen, die für Privatpersonen und Unternehmen im Ausland erbracht werden, sind Dienstleistungsexporte. Wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Einkommens-/Körperschaftsteuer nicht auf 80 % der erzielten Einnahmen erhoben.
2- Gibt es eine Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen, die an Privatpersonen und Unternehmen außerhalb der Türkei erbracht werden?
Die Dienstleistungen, die von Unternehmen in der Türkei für Personen und Unternehmen außerhalb der Türkei erbracht werden, sind von der Mehrwertsteuer befreit, sofern die Dienstleistungen außerhalb der Türkei in Anspruch genommen werden. Das heißt, auf solchen Rechnungen wird die Mehrwertsteuer im Rahmen der Ausnahme nicht berechnet.
3- Wird auf der Servicerechnung für das Fahrzeug, das an eine im Ausland registrierte Person für ihre Reise in der Türkei vermietet wird, Mehrwertsteuer ausgewiesen?
Auf alle Arten von Dienstleistungen, die in der Türkei in Anspruch genommen werden, wird Mehrwertsteuer erhoben. Da der Mietwagenservice in der Türkei in Anspruch genommen wird, muss die Servicerechnung mit Mehrwertsteuer ausgestellt werden.
4- Gibt es einen Steuerabzug für Architektendienstleistungen, die an Personen außerhalb der Türkei erbracht werden?
Architektendienstleistungen, die an im Ausland registrierte Personen erbracht und außerhalb der Türkei in Anspruch genommen werden, fallen in den Bereich der Dienstleistungsexporte. 80% der erzielten Einnahmen sind steuerfrei.
Um in den Genuss des Steuerabzugs von 80 % beim Export von Architektendienstleistungen zu kommen, ist das wichtige Kriterium, wo die Architektenleistungen in Anspruch genommen werden. Wenn die erbrachte Architektenleistung für eine Immobilie erbracht wird, die sich innerhalb der Grenzen der Türkei befindet, gilt sie nicht als Dienstleistungsexport, auch wenn die Person, die die Dienstleistung erhält, außerhalb der Türkei registriert ist. Denn Architekturdienstleistungen werden in der Türkei in Anspruch genommen.
5- Gibt es einen Steuerabzug für Diensteinnahmen, die aus der Türkei durch das Fernarbeitssystem erzielt werden?
Es gibt erhebliche Steuerbefreiungen für Dienstleistungen, die in Form von Fernarbeit für Unternehmen im Ausland mit einem in der Türkei registrierten Unternehmen erbracht werden.
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, ist der Großteil der Einnahmen steuerfrei. Bei einem in der Türkei registrierten Unternehmen sind die Vorteile eines Geschäftsmodells, das Dienstleistungen für Menschen außerhalb der Türkei mit einem Fernarbeitsmodell erbringt, wie folgt:
1- Alle Einnahmen und Geschäfte Ihres Unternehmens sind legal. Sie gehen keinen Risiken wie gesetzlicher Haftung oder Steuerstrafen für die erzielten Gewinne ein.
2-Mit einem registrierten Unternehmen können Sie Ihre Aktivitäten erweitern und Dienstleistungen für mehr als ein anderes Unternehmen anbieten.
3- Die Einnahmen aus dem Export von Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Mit anderen Worten, es gibt keine Mehrwertsteuer auf den Verkauf von Dienstleistungen im Ausland.
4- 80% der Einnahmen aus dem Export von Dienstleistungen sind von der Körperschafts- / Einkommenssteuer befreit. Nach Abzug des Diskontierungssatzes wird der verbleibende zu versteuernde Gewinn von den anderen Aufwendungen des Unternehmens abgezogen, so dass die Körperschafts-/Einkommensteuerkosten sehr niedrig bleiben.
6- Ist es einfach, ein Unternehmen in der Türkei für das Remote-Arbeitsmodell zu gründen, wie viele Tage dauert es, bis ein Unternehmen bereit ist?
Für die Registrierung eines Unternehmens in der Türkei und die anschließenden monatlichen Finanztransaktionen ist es am wichtigsten, die richtige Adresse für den Service zu bestimmen. Ein Team von sachkundigen und dynamischen Experten wird Ihr Unternehmen schnell gründen und alle formalen Prozesse in Ihrem Namen abschließen. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt einen Service von einer Adresse erhalten, die nicht über genügend Erfahrung und Wissen verfügt, da dies billiger ist, entstehen Ihnen viele versteckte Kosten. Es liegt auf der Hand, dass der Service von einer unzureichenden Adresse für Ihr Unternehmen mehr schadet als nützt.
Sie können sich jederzeit an uns wenden, um Unterstützung bei der Unternehmensgründung zu erhalten. Die Gründungsverfahren von Unternehmen sind ein Bereich, in dem wir viel Erfahrung haben. Wir erledigen schnell die offiziellen Registrierungen und Verfahren.
7- Ist es einfach, ein Unternehmen in der Türkei zu gründen, wie viele Tage kann ich das Unternehmen gründen?
Die Eröffnung eines Unternehmens in der Türkei dauert je nach Art des Unternehmens durchschnittlich einige Tage. Als Einzelunternehmen kann der Registrierungsprozess von echten Händlern innerhalb eines Tages abgeschlossen werden. Die Eintragung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften kann täglich innerhalb von durchschnittlich drei bis vier Werktagen erfolgen.
8- Welche Art von Unternehmen ist steuerlich vorteilhafter, wenn es darum geht, ein Unternehmen in der Türkei zu gründen?
Bei der Bewertung der Steuervorteile eines in der Türkei registrierten Unternehmens ist die wichtigste Bedingung, die zu berücksichtigen ist, das Volumen der Aktivitäten und der Nettogewinn des Unternehmens. Wenn wir eine Bewertung im Allgemeinen vornehmen; Einzelne Unternehmen können für kleine Aktivitäten bevorzugt werden, da die Gründungs- und Abschlussprozesse relativ einfach sind und die monatlichen Kosten niedriger sind.
Wenn das Geschäftsvolumen des Unternehmens wächst und seine Einnahmen steigen, sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften, bei denen es sich um Kapitalgesellschaften handelt, steuerlich vorteilhafter. Die Steuersätze, die auf Einkünfte in Gesellschaften mit beschränkter Haftung erhoben werden, sind festgelegt. Die Steuersätze steigen nicht, wenn die Einnahmen steigen. Bei Einzelunternehmen erhöhen sich mit steigendem Einkommen die auf das Einkommen zu erhebenden Steuern auf 40 %.
Kurz gesagt, kann davon ausgegangen werden, dass einzelne Unternehmen für kleine Aktivitäten vorteilhafter sind und Kapitalgesellschaften für mittlere Aktivitäten vorteilhafter sind.
Wenn wir eine Bewertung nach den Zahlen von 2024 vornehmen; Wir können Aktivitäten mit einem durchschnittlichen Nettogewinn von weniger als 110.000 TL als klein betrachten. Wir können mittelständische Unternehmen mit einem Nettogewinn von mehr als 110.000 TL berücksichtigen.
In Anbetracht dieser Daten wird empfohlen, ein Einzelunternehmen für kleine Tätigkeiten zu gründen und für mittlere und große Tätigkeiten eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft zu gründen.
Auf der anderen Seite sind Kapitalgesellschaften viel prestigeträchtiger als Einzelunternehmen. Aus diesem Grund wird es oft von Unternehmern bevorzugt, auch bei kleinvolumigen Aufträgen. Die von Unternehmern in der Türkei am meisten bevorzugte Gesellschaftsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
9- Ich möchte ein Unternehmen in der Türkei gründen. Wo fange ich an?
Wenn Sie Unterstützung bei der Gründung eines Unternehmens in der Türkei erhalten möchten, können Sie während der Arbeitszeit jederzeit unser Büro besuchen, um sich zu treffen und ausführlich zu besprechen.
Wenn Sie nicht genügend Zeit haben, unser Büro zu besuchen, oder wenn Sie sich in einer anderen Region befinden, können Sie uns telefonisch, per WhatsApp-Anwendung oder per E-Mail kontaktieren. Egal wo auf der Welt Sie sich befinden, wir können ein Unternehmen gründen, das uns geschenkt wird. Wir verfolgen alle notwendigen Transaktionen schlüsselfertig.
10- Ist es obligatorisch, die erzielten Einkünfte in die Türkei zu bringen, um von der Steuerbefreiung von 80 % im Dienstleistungsexportgeschäft zu profitieren?
Ja, es ist obligatorisch, es in die Türkei mitzubringen. Um in den Genuss des Steuerabzugs zu kommen, müssen die Einkünfte spätestens bis zum Datum der Einreichung der Steuererklärungen für den betreffenden Zeitraum auf die Konten in der Türkei überwiesen werden. Die Einkommensteuererklärung muss im März und April des Folgejahres eingereicht werden.
11-Gibt es eine Steuerbefreiung von 80 % für Dienstleistungen, die in der Freizone erbracht werden?
Freizonen werden im Ausland laut Gesetz nicht akzeptiert. Aus diesem Grund kann der Steuerabzug von 80 % nicht für die Einnahmen aus den Dienstleistungen verwendet werden, die für Unternehmen erbracht werden, die in Freizonen tätig sind.
12- Wird es eine um 5 Prozentpunkte reduzierte Körperschaftssteuer für Unternehmen geben, die Dienstleistungen exportieren?
Für die Erträge exportierender Unternehmen, die ins Ausland verkaufen, wird der Körperschaftsteuersatz um 5 Prozentpunkte gesenkt.
Da 80 % der Einkünfte der Unternehmen, die Dienstleistungsexporte betreiben, aus Dienstleistungsexporten abgezinst werden, wird der Diskontierungssatz zunächst von der zu besteuernden Einkommensbemessungsgrundlage abgezogen. Dann kann ein Körperschaftsteuerabzug von 5 Punkten auf die verbleibende steuerpflichtige Einkommensgrundlage im Rahmen der Exporttätigkeit angewendet werden.
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