Die Türkei ist ein Land, das von vielen Unternehmern aufgrund seines wirtschaftlichen Potenzials, seiner geografischen Lage, seiner qualifizierten Arbeitskräfte und seines im Vergleich zu europäischen Ländern erschwinglicheren Arbeitskräfteangebots bevorzugt wird.
Nach türkischem Recht haben ausländische Unternehmer die gleichen Rechte und Pflichten wie türkische Staatsbürger. Ausländischen Unternehmern steht es frei, Unternehmen zu gründen und in der Türkei zu investieren. Sie haben die gleichen Bedingungen wie türkische Staatsbürger.
Darüber hinaus werden ausländische Unternehmer in Türkiye aktiv unterstützt. Die rechtlichen Verfahren für Investitionen und Unternehmensgründungen in der Türkei sind sehr einfach und unkompliziert gehalten.
1- Um ein Unternehmen in der Türkei zu gründen, sollten Sie zunächst ein Expertenteam finden, das Erfahrung mit ausländischen Investoren hat. Sie sollten dem Gründungsprozess des Unternehmens und den monatlichen Buchhaltungs- und Buchhaltungsdiensten zustimmen.
2- Sie benötigen eine Firmen-/Geschäftsadresse für die Firmengründung in der Türkei. Wenn Sie kein Büro oder keinen Arbeitsplatz benötigen, können Sie eine virtuelle Büroadresse mit geringen Gebühren mieten.
Hinweis: Wir bieten ganzheitliche Dienstleistungen als Paket an, um alle rechtlichen Bedürfnisse von Unternehmern zu erfüllen, die ein Unternehmen in der Türkei gründen möchten.
Die ganzheitlichen Dienstleistungen, die wir anbieten; Unternehmensgründung, monatliche Buchhaltungs- und Buchhaltungsdienste, Steuerdienstleistungen, virtuelle Bürodienste, Gehaltsabrechnungsdienste, Markenregistrierungsdienste und Beratungsdienste.
Mit unseren ganzheitlichen Lösungen bereiten wir das Unternehmen des ausländischen Unternehmers vor, der innerhalb von 3-4 Tagen mit seinem Reisepass in unser Büro kommt. Wir bereiten alle notwendigen Dokumente vor. Und wir erledigen alle behördlichen Verfahren.
Natürlich. Ausländische Staatsbürger können in der Türkei Unternehmen gründen und investieren. Ausländische Unternehmer und türkische Staatsbürger haben die gleichen Rechte. Sie werden gleich behandelt.
Unabhängig davon, aus welchem Land sie kommen, unterstützt Türkiye alle ausländischen Unternehmer. Es ist Ausländern gesetzlich erleichtert, in der Türkei ein Unternehmen zu gründen und kommerzielle Aktivitäten auszuüben.
Wenn ein Unternehmen in der Türkei gegründet wird, variieren die Kapitalanforderungen je nach Art des Unternehmens. Die Kapitalverpflichtungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften, die von ausländischen Unternehmern am meisten bevorzugt werden, sind wie folgt.
LLC - Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Das Mindestkapital beträgt 50.000 TL.
Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist es nicht erforderlich, dieses Kapital auf einem Bankkonto zu sperren. Mit anderen Worten, die Kapitalabgabe ist in erster Linie nur in der Satzung enthalten. Sobald das Unternehmen gegründet ist, können Sie gesetzlich innerhalb von zwei Jahren ein Bankkonto für das Unternehmen eröffnen. Und Sie können das Gesellschaftskapital auf das Bankkonto des Unternehmens einzahlen.
Aktiengesellschaft JSC - INC; Das Mindestkapital beträgt 250.000 TL. Bei der Firmengründung müssen mindestens fünfundzwanzig Prozent des Kapitals in der Bank bereit und blockiert sein.
Natürlich. Juristische Personen können ein Unternehmen in der Türkei gründen.
Um ein Unternehmen als juristische Person zu gründen, werden alle offiziellen Dokumente in dem Land, in dem die juristische Person registriert ist, notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen. In Ländern, in denen keine Apostille-Genehmigung erteilt werden kann, kann alternativ eine Genehmigung von der Botschaft der Republik Türkiye eingeholt werden.
Um ein Unternehmen als juristische Person zu gründen, wird andererseits ein Vertreter einer realen Person ernannt, um die Transaktionen in der Türkei abzuschließen. Die natürliche Person kann Staatsbürger eines beliebigen Landes sein.
Die Gründung eines Unternehmens für juristische Personen in der Türkei ist kompliziert und die rechtlichen Verfahren sind etwas kompliziert. Und die Anlaufkosten des Unternehmens sind etwas hoch.
Daher ist es wichtig, bei der Gründung einer juristischen Person in der Türkei mit einem erfahrenen Team zusammenzuarbeiten.
Die Grundkosten bei der Gründung eines Unternehmens in der Türkei sind wie folgt: Kosten für die Registrierung der Handelskammer, Notargebühren, Übersetzergebühren und Gebühren für die Unternehmensgründung.
1- Handelsregistergebühren; Diese Gebühren werden an die Handelskammer gezahlt. Es kann je nach Geschäftsbereich, Unternehmenstyp, Unternehmenshauptvertrag und Unternehmenskapital variieren. Wie viel verlangt die Handelsregierung für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei im Jahr 2024? Der Gesamtbetrag des Handelsregisters für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei beträgt ₺7.750 (245 $ ca.).
2- Notargebühren; Für Dokumente wie Passübersetzung, Unterschriftsrundschreiben des Unternehmensvertreters und Vollmacht für Buchhalter fallen Notargebühren an. Die Notarkosten variieren je nach Kriterien wie der Anzahl der Dokumente und der Übersetzung.
3- Servicegebühren für die Unternehmensgründung: Die Servicegebühr für die Unternehmensgründung hängt vom Rechtsstatus der Partner, der Anzahl der Partner und der Anzahl der durchzuführenden Transaktionen ab. Sie können ein Angebot anfordern.
4- Servicegebühren für virtuelle Büros - Wenn Sie möchten: Die Gebühren für virtuelle Bürodienstleistungen werden im Rahmen der Anforderungen des Unternehmens festgelegt.
Es gibt keine Einschränkungen oder Hindernisse auf Länderbasis, um ein Unternehmen in der Türkei zu gründen. Bürger jedes Landes können in der Türkei ein Unternehmen gründen.
Menschen aus jedem Land der Welt steht es frei, ein Unternehmen in der Türkei zu gründen. Und sie haben die gleichen Rechte wie türkische Staatsbürger.
Darüber hinaus können in einigen speziellen und strategischen Sektoren besondere Vorschriften und Genehmigungen für ausländische Unternehmer erforderlich sein. Einige Beispiele für Sektoren mit Sonderregelungen für ausländische Unternehmer sind; Wir können den Gesundheitssektor, den Pharmasektor, den Bankensektor und den privaten Sicherheitssektor auflisten.
Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen für die Eröffnung eines Bankkontos für ein Unternehmen, das in der Türkei gegründet werden soll. Nach der Gründung eines Unternehmens in der Türkei können Ausländer ein Bankkonto für ihr Unternehmen eröffnen.
In der Türkei sind mehr als fünfzig Banken registriert. Einige dieser Banken sind aufgrund ihrer eigenen internen Entscheidungen möglicherweise nicht sehr bereit, Konten für ausländische Unternehmer zu eröffnen. Oder Bankangestellte sind aufgrund von Kommunikationsproblemen mit ausländischen Unternehmern, die kein Türkisch sprechen, möglicherweise nicht sehr bereit.
Aus diesem Grund wäre es von Vorteil, Bänke zu wählen, auf denen es keine Probleme mit der Kommunikation gibt
Welche Dokumente sind für die Eröffnung eines Bankkontos in der Türkei erforderlich? Offizielle Gründungsdokumente des Unternehmens, Unterschriftsrundschreiben, Firmenstempel. Nach der Gründung des Unternehmens werden alle diese Dokumente von unserem Expertenteam erstellt.
Die Gründung eines Unternehmens in der Türkei ist in etwa drei oder vier Werktagen abgeschlossen. Diese Frist ist die Mindestfrist und kann aufgrund der Merkmale des Unternehmens und notwendiger zusätzlicher Verpflichtungen um einige Tage verlängert werden.
Ein in diesen Angelegenheiten erfahrenes Team wird die Gründung Ihres Unternehmens in kürzester Zeit und auf gesunde Weise abschließen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die richtige Adresse für den Service zu bestimmen.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen so schnell wie möglich gegründet wird, mit unserem Team, das über große Erfahrung in der Gründung aller Arten von Unternehmen verfügt. Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Grundlage steht und erledigen alle behördlichen Verfahren für Sie.
Es ist nicht zwingend erforderlich, persönlich in der Türkei anwesend zu sein, um ein Unternehmen in der Türkei zu gründen. Wenn Sie die erforderlichen Dokumente einreichen, kann ein Unternehmen in der Türkei mit einer Vollmacht gegründet werden.
Die Gründung eines Unternehmens ohne persönliche Präsenz in der Türkei dauert jedoch etwas länger und kostet etwas mehr.
Um ein Unternehmen zu gründen, ohne persönlich in der Türkei anwesend zu sein, müssen Sie die folgenden Dokumente in Ihrem eigenen Land erhalten und an uns senden:
1- Passkopie der Gründer - notariell beglaubigt und aposstilliert.
2- Vollmacht für die Unternehmensgründung - Notariell beglaubigt und apostilliert.
3- Drei Fotos von jedem Gründer - Hintergrund weiß.
Dokumente müssen beim Notar in Ihrem Land eingeholt werden. Und auch die Apostille-Genehmigung muss erfolgen. Wenn Ihr Land nicht Vertragspartei der Apostille ist, können Sie diese alternativ von der Botschaft der Republik Türkei genehmigen lassen.
Als Empfehlung; Der schnellste und kostengünstigste Weg, ein Unternehmen in der Türkei zu gründen, besteht darin, dass der Gründer selbst in die Türkei kommt. Die Verfahren zur Gründung eines Unternehmens in der Türkei, ohne in der Türkei präsent zu sein, sind etwas mehr und die Kosten sind etwas höher.
Wie hoch sind die monatlichen Gebühren eines Unternehmens in der Türkei?
Ein in der Türkei ansässiges Unternehmen hat jeden Monat Fixkosten. Diese Kosten betragen ungefähr:
1- Stempelsteuer auf die Mehrwertsteuererklärung - 308 TL rundherum. jeden Monat
2- Stempelsteuer auf die Einkommensteuererklärung - 610 TL herum. alle drei Monate
3- Quellensteuer - Stoppagesteuer - 1.200 TL rundherum. alle drei Monate
4- Buchhaltungsgebühr - jeden Monat
5- Servicegebühr für virtuelle Büros - jeden Monat
6- Genehmigungskosten für die Buchhaltungsbücher des Unternehmens - einmal im Jahr.
Sie können sich jederzeit an uns wenden, um Ihren Unternehmensgründungsprozess in der Türkei reibungslos und sicher abzuschließen.
Etikett; Unternehmen, Geschäft, Anfang, Gründung, Gründung, Türkei, Firmengründung in der Türkei, Gründung eines Unternehmens in der Türkei, Gründung eines Unternehmens in der Türkei als Ausländer,