Wir bieten Arbeitserlaubnis- und Aufenthaltserlaubnisberatung für ausländische Investoren, die in der Türkei investieren möchten, Ausländer, die in der Türkei arbeiten möchten, und Unternehmen, die ausländisches Personal beschäftigen möchten.
Wir sorgen für die Kommunikation mit den zuständigen Behörden für die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Wir stellen eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis aus, indem wir in Ihrem Namen die Verfahren und Verfahren befolgen, die für eine Arbeitserlaubnis durch einen Bevollmächtigten erforderlich sind.
In der Türkei unterliegen Unternehmen, die ausländische Staatsbürger ohne Arbeitserlaubnis beschäftigen, einer Verwaltungsstrafe von 35.816 TL (für das Jahr 2023) für jeden ausländischen Staatsbürger.
Wenn Sie einen Antrag stellen, ohne die erforderlichen Kriterien für eine Arbeitserlaubnis für ausländisches Personal zu erfüllen, verzögert sich das Recht derselben ausländischen Person, sich bei diesem Unternehmen zu bewerben, um 1 Jahr. Aus diesem Grund müssen Sie vor der Bewerbung sicherstellen, dass die notwendigen Unterlagen vollständig und den Kriterien entsprechend erstellt werden.
Die Arbeitserlaubnis für ausländisches Personal wird für 1 Jahr erteilt. Sie verlängert sich mit einem Verlängerungsantrag um weitere 2 Jahre. So wird sie nach 6 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in eine unbefristete Arbeitserlaubnis umgewandelt, unabhängig von Betrieb und Dienstunterschied.